Benötigen Sie ein Gutachten?

Für Unfallgeschädigte bieten wir folgende Leistungen:

Kostenlose Anfahrt zum Verwarungsort Ihres Fahrzeugs*

Schnelles, kostenloses, rechtssicheres Schadensgutachten*

Unterstützung bis zum Erhalt der Schadenssumme

*kostenlos bei voller Haftung des gegnerischen Versicherers

KFZ Gutachter Moers

Die 130 Prozent Regelung

Wirtschaftlicher Totalschaden

Wenn ein Fahrzeug bei einem Unfall so schwer beschädigt wurde, dass die Reparaturkosten den tatsächlichen Wert des Fahrzeugs übersteigen würden, spricht man von einem wirtschaftlichen Totalschaden.

In diesem Zusammenhang streiten oft die Geschädigten mit den Versicherern. Dies passiert meistens, wenn ein Geschädigter sein Fahrzeug reparieren lassen möchte und die Versicherung des Unfallverursachers die Regulierung ablehnt und stattdessen nur den Zeitwert des Fahrzeugs ersetzen will.

In solchen Fällen spielt die s.g. 130 Prozent Regelung eine zentrale Rolle. 

Die 130 Prozent Regelung sorgt dafür, dass Sie als Geschädigter Ihr Fahrzeug auf Kosten der gegnerischen Versicherung reparieren lassen können, wenn:

  1. Die Summe aus den zu erwartenden Reparaturkosten und Minderwert liegt bei maximal 130 Prozent des Wiederbeschaffungswertes.
  2. Das Fahrzeug wird vollständig und fachgerecht repariert.
  3. Das Fahrzeug bleibt nach der Instandsetzung im Besitz des Geschädigten für mindestens sechs Monate.

Um Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung durchsetzen zu können, erweist sich ein Gutachten als sehr hilfreich bis notwendig. 

130 Prozent Regelung

Technischer Totalschaden

In manchen Fällen ist eine Reparatur technisch nicht möglich. In solchen Fällen würden die Reparaturkosten – sofern überhaupt möglich – die 130 Prozent Schwell massiv übersteigen. 

In solchen Fällen habe die Geschädigten kaum eine Chance Ihre Forderung nach der Regulierung der Instandsetzungskosten durch den Versicherer durchzusetzen. 

Warum die Gerichte in solchen Fällen den Versicherern Recht geben, können Sie entsprechenden Gerichtsurteilen entnehmen. 

Urteile zur 130 Prozent Regelung

Urteil Sachverhalt
Fachgerechte Instandsetzung
BGH verlangt fachgerechte Reparatur gemäß Gutachten. BGH, Urteil v. 02.06.2015, Az.: VI ZR 387/14
Fahrzeug muss für 6 Monate im Besitz des Geschädigten bleiben
Der Geschädigte, der Ersatz des Reparaturaufwands über dem Wiederbeschaffungswert verlangt, bringt sein für den Zuschlag von bis zu 30% ausschlaggebendes Integritätsinteresse regelmäßig dadurch hinreichend zum Ausdruck, dass er das Fahrzeug nach der Reparatur für einen längeren Zeitraum nutzt. Im Regelfall wird hierfür ein Zeitraum von sechs Monaten anzunehmen sein, wenn nicht besondere Umstände eine andere Beurteilung rechtfertigen. BGH (Urteil vom 13.11.2007 - VI ZR 89/07)
Abrechnen auf Gutachtenbasis
Der Geschädigte hat bis zur Höhe von 130 % des Wiederbeschaffungswertes das Recht, sein Fahrzeug reparieren zu lassen, wenn dieses Vorgehen auf Grund des Fahrzeugalters und des Allgemeinzustandes vertretbar erscheint. Hierbei ist zunächst der erzielbare Restwert des Fahrzeugs in beschädigtem Zustand nicht abzuziehen. BGH v. 15.10.91 - VI ZR 314/90
KFZ Gutachter Moers

Benötigen Sie ein Schadensgutachten?

Schnelle Hilfe nach einem Unfall

Warum Sie einen Kfz Gutachter brauchen

Gutachten von KFZ Sachverständigen geniessen eine höhere Akzeptanz bei der Versicherern als Kostenvoranschläge von KFZ Werkstätten.

Dies sorgt für reibungslose, schnelle Regulierung.

Tipps uns Wissenswertes

Wir haben für Sie einige Tipps und Checklisten zum Thema Unfall und Wissenswerten zu Schadengutachten und Abrechnung mit der Versicherung zusammengestellt: unter anderem eine Checkliste Autounfall, Nutzungsentschädigung, fiktive Abrechnung und vieles mehr. 

 

Bei unverschuldetem Unfall kostenlos

Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall geraten sind, können Sie einen Kfz Sachverständigen mit der Gutachtens zu beauftragen.

Wenn die Schuldfrage unstrittig zu Ihren Gunsten ist, muss die Versicherung des Unfallverursachers auch die Kosten des Gutachtens übernhemen.

Sollte Ihnen eine Teilschuld am Unfall angelastet werden, müssten Sie einen entsprechenden Teil der   Kosten für das Kfz Gutachten selbst bezahlen.

Der Ablauf bei der Erstellung eines KFZ Gutachtens

TERMIN VEREINBAREN

Vereinbaren Sie mit uns einen Termin für die Begutachtung.

Sie erreichen uns telefonisch
und per WhatsAPP unter der Nummer 0160 – 49 668 79.

Gerne können Sie auch unser Kontaktformular verwenden oder uns eine E-Mail senden an: info@ingenieurbuero-kanzenbach.de.

DER GUTACHTER KOMMT

Der Gutachter kommt zu Ihnen oder zu dem Ort, an dem sich Ihr Fahrzeug befindet.

Der Schaden an Ihrem Fahrzeug wird ausführlich begutachtet und dokumentiert.

Wenn Sie der Unfallgeschädigte sind, rechnen wir direkt mit der gegnerischen Versicherung ab. Ihnen entstehen keine Kosten.

ERSTELLUNG DES GUTACHTENS

Nach der Begutachtung erstellen wir zeitnah ein rechtssicheres Gutachten für Sie, Ihre und die gegnerische Versicherung.

Bis jetzt ist es uns immer gelungen unsere Gutachten so ausführlich und präzise auszuarbeiten, dass die Versicherer ohne weitere Nachfragen und damit verbunden Zeitverzug den Schaden zu Gunsten unserer Auftraggeber schnel regulierten.

AUSZAHLUNG AN SIE

Bei der Auszahlung der Schadenssumme durch den Versicherer können Sie entscheiden, ob eine Reparatur direkt mit der von Ihnen beauftragten Werkstatt abgerechent werden soll oder ob das Geld auf Ihr Konto überwiesen werden soll.

Montag bis Samstag 9 – 20 Uhr