Benötigen Sie ein Gutachten?

Für Unfallgeschädigte bieten wir folgende Leistungen:

Kostenlose Anfahrt zum Verwarungsort Ihres Fahrzeugs*

Schnelles, kostenloses, rechtssicheres Schadensgutachten*

Unterstützung bis zum Erhalt der Schadenssumme

*kostenlos bei voller Haftung des gegnerischen Versicherers

KFZ Gutachter Moers

Nutzungsaufallentschädigung

Mietwagen oder Nutzungsentschädigung?

Als Unfallgeschädigter können Schadensersatz für den Nutzungsausfall verlangen, wenn Sie Ihr Fahrzeug nach dem Unfall nicht für eine bestimmte Zeit nicht nutzen können. Zum Beispiel, wenn eine Reparatur notwendig ist. 

Unser Gutachten stellt sicher, dass der Ihnen entstandene Schaden schnell, vollständig und unter Berücksichtigung alle relevanter Aspekte erstattet wird. 

Wie funktioniert die Entschädigung bei Nutzungsausfall?

Ausschlaggebend für die Höhe der Entschädigung für Ihren Nutzungsausfall ist die Dauer der Reparatur Ihres Fahrzeugs.

Sie erhalten für jeden Tag, an dem Sie ihr Fahrzeug nicht nutzen können, eine bestimmte Summe, die sich aus der Nutzungsausfalltabelle ergibt.

Sie müssen gegenüber der gegnerischen Versicherung die Reparatur und deren Dauer nachweisen.

Nutzungsausfallentschädigung Moers

KFZ Gutachten als Basis

Unser Gutachten berücksichtigt Ihre Ansprüche auf eine Nutzungsentschädigung. Wir empfehlen Ihnen basierend auf Ihrer individuellen Situation Nutzungsentschädigung oder einen Mietwagen. Unser KFZ Gutachten umfasst alle für Sie relevanten Aspekte Ihrer Schadensersatzforderungen gegenüber der gegnerischen Versicherung.  

Die Kosten für die Gutachtenerstellung übernimmt die Versicherung des Unfallverursachers. Unsere Leistungen sind für Sie in diesem Fall kostenlos. Wir rechnen direkt mit dem Versicherer ab. Bei Bagatellschäden (bis ca. 500 €) ist ein Kostenvoranschlag ausreichend. Auch in diesem Fall rechnen wir direkt mit dem Verlierer des Unfallverursachers ab. 

Mietwagen oder Nutzungsaufallentschädigung?

Wenn die Schuldfrage bei einem Unfall strittig ist, müssen Sie bei einem Mietwagen damit rechnen, dass die gegnerische Versicherung die Zahlung teilweise oder komplett verweigert.

Bei einer Nutzungsausfallentschädigung beeinflusst die Schuldfrage lediglich die Höhe der Entschädigung.

Welche Voraussetzungen gelten für die Nutzungsausfallentschädigung?

  • Sie tragen keine Schuld an dem Unfall
  • Ihr Fahrzeug ist durch den Unfall nicht mehr fahrbereit
  • Sie würden das Fahrzeug nutzen, wenn es nicht beschädigt wäre (Der Nutzungswille).
  • Sie könnten das Fahrzeug fahren, wenn es fahrbereit wäre (Die Nutzungsmöglichkeit). Tabelle 2020

Was bedeuten Nutzungswille und Nutzungsbedarf?

Der Nutzungswille, also der Wille, das Unfallfahrzeug zu nutzen, kann von der gegnerischen Versicherungen bestritten werden, insbesondere wenn der Geschädigte sein Unfallfahrzeug nicht zeitnah reparieren lässt.  Die Möglichkeit einer rein fiktiven Abrechnung gibt es nicht.

Das Gesetz ist in der Regel auf der Seite des Geschädigten, da die Rechtspre-chung davon ausgeht, dass jedes für den Straßenverkehr zugelassene Fahrzeug auch stets genutzt wird (OLG Düsseldorf 1-I U 192/08). Die Nutzung muss der Fahrer daher in der Regel nicht nachweisen, es reicht lediglich die Aussage, dass er das Fahrzeug regelmäßig gebraucht hätte, wäre der Unfall nicht gewesen.

In bestimmten Fällen wird nicht von einem Nutzungsbedarf ausgegangen, z. B. bei einem Fahrzeug, welches beim Unfall ein Überführungskennzeichen trägt und verkauft wird, sobald es repariert worden ist. Denn da es von vornehereinverkauft werden sollte, benötigte der Besitzer es nicht zwingend für seine Le- benshaltung. Daher wird dafür in der Regel keine Nutzungsausfallentschädigung gewährt (AG München, 10.12.2001, 331 C 8633/01).

Die Nutzungsausfalltabelle

Für die Berechnung der Nutzungsausfallentschädigung gilt als Grundlage seit 1966 die sogenannte Nutzungsausfalltabelle. Diese Tabelle wurde von Sanden, Danner, Küppersbusch, Seifert und Kuhn entwickelt und ist auch unter dem Namen der Herausgeber EurotaxSchwacke bekannt.

In dieser Tabelle wird aufgelistet, wie hoch z. B. der Nutzungsausfall beim Pkw oder Motorrad ist. Je nach Fahrzeugart ist eine genaue Höhe der Nutzungsaus- fallentschädigung pro Tag angegeben. Dieser Tagessatz steht dem Geschädigten für jeden Tag des Nutzungsausfalls zu.

 

Nutzungsausfallentschädigung bei einem Motorrad oder Zweitwagen

Handelt es sich bei dem beschädigten Fahrzeug um ein Motorrad oder einen Zweitwagen, weigern sich die Versicherer oft eine Nutzungsaufallentschädigung zu zahlen. Häufig wird als Begründung unterstellt, dass das Motorrad nicht fortlaufend genutzt wird und somit kein Nutzungswille bei dem Geschädigten vorliegen würde.

In einem solchen Fall sollten Sie dem Versicherer nachweisen, dass Sie das Motorrad oder den Zweitwagen regelmäßig nutzen.

Nutzungsausfallentschädigung bei einem Totalschaden

Bei einem Totalschaden spielen die Dauer der Gutachtenerstellung, die Überlegungsfrist und die Dauer der Wiederbeschaffung eine Rolle.

Generell können Geschädigte Nutzungsausfall für maximal 14 Tagen ab dem Unfallzeitpunkt erhalten.

Bei einem Totalschaden kann es jedoch durchaus länger dauern, bis alle Formalitäten erledigt sind.

In die Berechnung fließen hier neben der Zeit für die Wiederbeschaffung eines Fahrzeuges auch weitere Faktoren ein.

Das OLG Celle entschied mit Urteil vom 13.2.2014 (Az. 5 U 159/13), dass ein Geschädigter die zunächst die Fertigstellung des Gutachtens abwarten und sich anschließend   bis zu drei Tage Zeit hat auf der Basis des Gutachtens Entscheidungen zu treffen. Danach beginnt die Frist für die Wiederbeschaffung eines Ersatzfahrzeugs, die in dem hier entschiedenen Fall vom Sachverständigen mit einer Dauer von 14 bis 16 Tagen geschätzt wurde.

Nutzungsausfallentschädigung bei Eigenreparatur?

Wenn Sie sich dafür entscheiden Ihr Unfallfahrzeug selbst zu reparieren, müssen Sie mit Schwierigkeiten bei der Nutzungsausfallentschädigung rechnen. Häufig verweigern die Versicherer die Zahlung. Sie müssen die Reparatur und deren Dauer nachweisen. Hierfür geeignet sind Fotos des Fahrzeuges vor und nach der Reparatur sowie  Vorlage von Rechnungen für die Ersatzteile. 

Nutzungsausfallentschädigung und Rücktritt vom Kaufvertrag

Der BGH hat entschieden, dass Unfallgeschädigte unter bestimmten Voraussetzungen auch nach einem Rücktritt vom Kaufvertrag für das Unfallfahrzeug Anspruch auf Nutzungsausfall haben. Dies ist dann der Fall, wenn der Rücktritt aufgrund von Sachmängeln erfolgte und somit keine Nutzung des Fahrzeuges möglich ist.

Nutzungsausfallentschädigung bei älteren Fahrzeugen

Bei älteren Fahrzeugen wird regelmäßig die Entschädigungssumme gemindert.  

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Nutzungsausfallentschädigung bei gewerblich genutzten Fahrzeugen

Bei gewerblich genutzten Fahrzeugen muss der Nutzungsausfall konkret berechnet und nachgewiesen werden. Dies gilt auch für Fahrzeuge, die sowohl gewerblich als auch privat genutzt werden. 

Nutzungsausfallentschädigung bei einem Zweitwagen 

Bei einen Zweitwagen müssen Sie mit Ablehnung einer Nutzungsausfallentschädigung durch den Versicherer rechnen. Diese wird ausschließlich für Fahrzeuge gezahlt, auf die der Geschädigte dauerhaft angewiesen ist. Sie müssen nachweisen, dass Ihr Erstwagen von einem Familienmitglied dauerhaft genutzt wird und Sie deshalb auf Ihren Zweitwagen angewiesen sind.

KFZ Gutachter Moers

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Schnelle Hilfe nach einem Unfall

Warum Sie einen Kfz Gutachter brauchen

Gutachten von KFZ Sachverständigen geniessen eine höhere Akzeptanz bei der Versicherern als Kostenvoranschläge von KFZ Werkstätten.

Dies sorgt für reibungslose, schnelle Regulierung.

Tipps uns Wissenswertes

Wir haben für Sie einige Tipps und Checklisten zum Thema Unfall und Wissenswerten zu Schadengutachten und Abrechnung mit der Versicherung zusammengestellt: unter anderem eine Checkliste Autounfall, Nutzungsentschädigung, fiktive Abrechnung und vieles mehr. 

 

Bei unverschuldetem Unfall kostenlos

Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall geraten sind, können Sie einen Kfz Sachverständigen mit der Gutachtens zu beauftragen.

Wenn die Schuldfrage unstrittig zu Ihren Gunsten ist, muss die Versicherung des Unfallverursachers auch die Kosten des Gutachtens übernhemen.

Sollte Ihnen eine Teilschuld am Unfall angelastet werden, müssten Sie einen entsprechenden Teil der   Kosten für das Kfz Gutachten selbst bezahlen.

Der Ablauf bei der Erstellung eines KFZ Gutachtens

TERMIN VEREINBAREN

Vereinbaren Sie mit uns einen Termin für die Begutachtung.

Sie erreichen uns telefonisch
und per WhatsAPP unter der Nummer 0160 – 49 668 79.

Gerne können Sie auch unser Kontaktformular verwenden oder uns eine E-Mail senden an: info@ingenieurbuero-kanzenbach.de.

DER GUTACHTER KOMMT

Der Gutachter kommt zu Ihnen oder zu dem Ort, an dem sich Ihr Fahrzeug befindet.

Der Schaden an Ihrem Fahrzeug wird ausführlich begutachtet und dokumentiert.

Wenn Sie der Unfallgeschädigte sind, rechnen wir direkt mit der gegnerischen Versicherung ab. Ihnen entstehen keine Kosten.

ERSTELLUNG DES GUTACHTENS

Nach der Begutachtung erstellen wir zeitnah ein rechtssicheres Gutachten für Sie, Ihre und die gegnerische Versicherung.

Bis jetzt ist es uns immer gelungen unsere Gutachten so ausführlich und präzise auszuarbeiten, dass die Versicherer ohne weitere Nachfragen und damit verbunden Zeitverzug den Schaden zu Gunsten unserer Auftraggeber schnel regulierten.

AUSZAHLUNG AN SIE

Bei der Auszahlung der Schadenssumme durch den Versicherer können Sie entscheiden, ob eine Reparatur direkt mit der von Ihnen beauftragten Werkstatt abgerechent werden soll oder ob das Geld auf Ihr Konto überwiesen werden soll.

Montag bis Samstag 9 – 20 Uhr