Benötigen Sie ein KFZ Gutachten ?
Für Unfallgeschädigte bieten wir folgende Leistungen:
Kostenlose Anfahrt zum Verwarungsort Ihres Fahrzeugs*
Schnelles, kostenloses, rechtssicheres Schadensgutachten*
Unterstützung bis zum Erhalt der Schadenssumme
*kostenlos bei voller Haftung des gegnerischen Versicherers
Tipps zum Umgang mit der gegnerischen Versicherung
Lassen Sie sich nicht überrumpeln
Häufig bieten Versicherer Unfallgeschädigten die gesamte Abwicklung und Schadensregulierung zu übernehmen. So können die Versicherer bei der Schadenregulierung Geld sparen, was allerdings auch zum Nachteil des Geschädigten ausfallen kann.
- Lassen Sie Ihr Fahrzeug nicht durch den gegnerischen Gutachter begutachten
- Akzeptieren Sie keine unberechtigten Kürzungen
- Akzeptieren Sie keine unberechtigte Mitschuldzuschreibung
- Bei geklärter Schuldfrage zahlt die gegnerische Versicherung den Gutachter und Anwalt Ihrer Wahl
Unser KFZ Gutachten ist kostenlos für Sie
Wenn Sie Unfallgeschädigter sind, ist unser Gutachten für Sie kostenlos. Die gegnerische Versicherung übernimmt die Kosten.
KFZ Gutachten als Basis für die Schadensregulierung
Unser Gutachten garantiert, dass alle Aspekte im Zusammenhang mit dem Ihnen entstandenen Schaden berücksichtigt werden. So können Sie sicher sein, dass die Entschädigungssumme der gegnerischen Versicherung tatsächlich ausreicht, um den entstanden Schaden zu ersetzen.
Schnelle Regulierung garantiert
Ein KFZ Gutachten von einem qualifizierten Gutachter – wie unser Ingenieurbüro – sorgt für eine schnelle Regulierung durch den Versicherer.
Brauchen Sie ein Unfallgutachten?
Nach einem Unfall - das sollten Sie wissen:
Recht auf einen Anwalt auch bei kleineren Schäden
Diverse Gerichtsurteile haben bestätigt, dass Sie als Unfallgeschädigter auch bei kleineren Schäden ein Recht auf rechtlichen Beistand haben. Zum Beispiel: OLG Frankfurt am Main -Az. 22 U 171/13 und Amtsgerichts Dortmund -Az. 431 C 2044/09.
Sofern Ihnen keine Mitschuld an dem Unfall zugeschrieben wird, muss die gegnerische Versicherung Ihre Rechtsanwaltskosten vollständig bezahlen.
Recht auf einen Gutachter Ihrer Wahl
Ab einer Schadenhöhe von ca. 700 Euro können Sie einen Gutachter Ihrer Wahl beauftragen. Sollten der gegnerische Versicherer Ihren eingereichten Kostenvoranschlag kürzen, entfällt die Bagatellgrenze und Sie können auch bei kleinen Schäden einen Gutachter beauftragen.
Hier ein Gerichtsurteil zu diesem Thema: Amtsgerichts Bamberg – Az. 0102 C 569/14.
Wenn die gegnerische Versicherung den eigenen Gutachter beauftragen will, müssen Sie diesen nicht akzeptieren. Dieser könnte evtl. zugunsten des Versicherers und zu Ihrem Nachteil den Schaden beziffern.
Nutzen Sie Ihr Recht auf einen KFZ Gutachter Ihrer Wahl.
Reparatur in der Partnerwerkstatt der gegnerischen Versicherung
Um Kosten zu sparen arbeiteten die Versicher mit eigenen Gutachtern und Partnerwerkstätten. Sie sind keinesfalls verpflichtet Ihr Fahrzeug in einer Partnerwerkstatt der gegnerischen Versicherung reparieren zu lassen. Ganz im Gegenteil. Sie haben das Recht selbst eine Werkstatt zu wählen.
Eine zusätzliche Begutachtung von einem Gutachter der gegnerischen Versicherung
Wenn Sie bei der gegnerischen Versicherung ein Gutachten eingereicht haben, kann es vorkommen, dass der Versicherer eine zusätzliche Begutachtung durch einen eigenen Gutachter wünscht.
Dies müssen Sie nur dann akzeptieren, wenn der Versicherer hierfür konkrete, gewichtige Gründe nennt.
Hier ein Urteil zu diesem Thema: Landgericht Berlin – Az. 42 0 22/10.
Liegen keine triftigen Gründe vor, müssen Sie kein Gegengutachten zulassen.
Ihnen wird eine Mitschuld an dem Unfall zugeschrieben
Sollte die gegnerische Versicherung Ihnen zu Unrecht eine Teilschuld anlasten, müssen Sie dies nicht hinnehmen.
Insbesondere dann, wenn Sie die Unfallstelle ausreichend dokumentiert haben, Zeugen zu Ihren Gunsten vorhanden sind oder die Schuldfrage sich aus dem Schadensbild zweifelsfrei ableiten lässt.
In einem solchen Fall sollten Sie sich von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht beraten lassen.
Gegnerische Versicherung betrachtet Ihren Wagen als einen Totalschaden
Viele Versicherer sind schnell dazu bereit, einen Totalschaden zu attestieren. Dann lohnt sich jedoch in jedem Fall ein genauer Blick auf die Berechnung, denn häufig werden die Reparaturkosten künstlich hoch angesetzt, während der Wiederbeschaffungswert gerne eher gering kalkuliert wird. Schlägt die Versicherung eine Abrechnung auf Totalschadenbasis vor, erhalten Sie die errechnete Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert. Letzterer fällt dann in der Regel relativ großzügig aus. Diese Vorgehensweise zielt ausschließlich darauf ab, die Regulierungskosten zu senken. Sollte wirklich ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegen, können Sie sich in vielen Fällen auf die 130-Prozent-Regel berufen und dennoch eine Reparatur durchführen lassen.
Falls die Reparaturkosten nicht mehr als 30 Prozent über dem Wiederbeschaffungswert liegen, ist eine Reparatur somit möglich. Lassen Sie sich diesbezüglich von Ihrem Rechtsanwalt beraten.
Gegnerische Versicherung kürzt die Beträge in Ihrem Kostenvoranschlag / KFZ Gutachten
Häufig kürzen die Versicherer die Beträge in den Kostenvoranschlägen, um Geld zu sparen und ohne Rechtsgrundlage.
Diese Kürzungen können folgende Posten betreffen: Kleinteile bzw. Kleinteilpauschale, Kosten für die Ausfertigung des Kostenvoranschlags, Kosten einer Markenwerkstatt oder Verbringungskosten.
In einem solchen Fall haben Sie das Recht einen KFZ Gutachter mit der Erstellung eines Gutachtens zu beauftragen, auch wenn die Schadensumme unter der s.g. Bagatellgrenze liegt.
Der Ablauf bei der Erstellung eines Kaskogutachtens
TERMIN VEREINBAREN
Vereinbaren Sie mit uns einen Termin für die Begutachtung.
Sie erreichen uns telefonisch
und per WhatsAPP unter der Nummer 0160 – 49 668 79.
Gerne können Sie auch unser Kontaktformular verwenden oder uns eine E-Mail senden an: info@ingenieurbuero-kanzenbach.de.
DER GUTACHTER KOMMT
Der Gutachter kommt zu Ihnen oder zu dem Ort, an dem sich Ihr Fahrzeug befindet.
Der Schaden an Ihrem Fahrzeug wird ausführlich begutachtet und dokumentiert.
Wenn Sie der Unfallgeschädigte sind, rechnen wir direkt mit der gegnerischen Versicherung ab. Ihnen entstehen keine Kosten.
ERSTELLUNG DES GUTACHTENS
Nach der Begutachtung erstellen wir zeitnah ein rechtssicheres Gutachten für Sie, Ihre und die gegnerische Versicherung.
Bis jetzt ist es uns immer gelungen unsere Gutachten so ausführlich und präzise auszuarbeiten, dass die Versicherer ohne weitere Nachfragen und damit verbunden Zeitverzug den Schaden zu Gunsten unserer Auftraggeber schnel regulierten.
AUSZAHLUNG AN SIE
Bei der Auszahlung der Schadenssumme durch den Versicherer können Sie entscheiden, ob eine Reparatur direkt mit der von Ihnen beauftragten Werkstatt abgerechent werden soll oder ob das Geld auf Ihr Konto überwiesen werden soll.
- jetzt mit uns chatten
- 0160 – 49 668 79
- schreiben Sie uns
Montag bis Samstag 9 – 20 Uhr