Benötigen Sie einen Kostenvoranschlag oder Gutachten?

Für Unfallgeschädigte bieten wir folgende Leistungen:

Kostenlose Anfahrt zum Verwarungsort Ihres Fahrzeugs*

Schnelles, kostenloses, rechtssicheres Schadensgutachten*

Unterstützung bis zum Erhalt der Schadenssumme

*kostenlos bei voller Haftung der gegnerischen Versicherung

KFZ Gutachter Moers

Kostenvoranschlag oder Gutachten

Kompetenz und Erfahrung

 

Ein Schadengutachten dokumentiert rechtssicher nach einem Unfall den Ihnen entstandenen Schaden. Es ist die Grundlage für die Schadenregulierung durch den Versicherer.

Wann ist ein Unfallgutachten sinnvoll?

Wenn Sie Unfallgeschädigter sind, ist ein Unfallgutachten (Schadengutachten) für Sie kostenlos.  Die Kosten des Gutachtens werden von der Versicherung des Unfallverursachers übernommen. Wir rechnen direkt mit dem Versicherer ab. 

Bei Schäden über 700 € ist ein Gutachten sinnvoll, um Ihre Schadenersatzansprüche schnell und reibungslos durchzusetzen. Bei Beträgen unter 700 € ist ein Kostenvoranschlag in den meisten Fällen ausreichend. 

Gutachten oder Kostenvoranschlag
KFZ Gutachter Moers

Brauchen Sie ein Gutachten oder einen Kostenvoranschlag ?

Wissenswertes zum Kostenvoranschlag und Gutachten

Warum Sie einen Kfz Gutachter brauchen

Gutachten von KFZ Sachverständigen geniessen eine höhere Akzeptanz bei der Versicherern als Kostenvoranschläge von KFZ Werkstätten.

Dies sorgt für reibungslose, schnelle Regulierung.

Ist das Gutachten für Sie wirklich kostenlos

Die Kosten für – je nach Schadensumme – Gutachten oder Kostenvoranschlag werden von der gegnerischen Versicherung getragen, wenn Sie der Unfallgeschädigte sind. Ihnen fallen keinerlei Kosten an. 

Unfallgutachten in 24 Stunden

In der Regel erhalten Sie das fertige Unfallgutachten binnen 24 Stunden nach der Begutachtung. Gleichzeitig senden wir eine Kopie des Gutachtens an die Versicherung. So wird gewährleistet, dass bei der Bearbeitung und Auszahlung keine unnötigen Verzögerungen entstehen. 

In einigen Fällen benötigen wir zusätzliche Daten von externen Stellen. Dies kann die Fertigstellung des Gutachtens verzögern. 

Bei Bagatelleschäden Kostenvoranschlag

Bei so genannten Bagattelschäden werden die Kosten für das Gutachten von der gegnerischen Versicherung nicht übernommen. In solchen Fällen – wenn die Schadensbeseitigung nicht teurer ist als ca. 700 € – übernimmt die Versicherung die Kosten für einen Kostenvoranschlag. 

Sollten wir bei der Erstellung Ihres Gutachten feststellen, dass Schadenwert die Bagetellgrenze nicht übersteigt, erstellen wir für Sie statt eines Gutachten einen Kostenvoranschlag. Dieser wird von der Versicherung genauso akzeptiert wie ein Gutachten. Die Kosten für den Kostenvoranschlag trägt die gegnerische Versicherung (sofern Sie der Unfallgeschädigte sind).

Ihre Pflichten als Unfallgeschädigter

Als Geschädigter haben Sie nach § 254 BGB die Pflicht zur Schadenminderung. Sie sind dazu verpflichtet notwendige Maßnahmen zu ergreifen, um weiteren Schaden abzuwenden .

Wir empfehlen Ihnen nach einem Unfall zügig zu handeln und ein Gutachten in Auftrag zu geben, um den Schaden möglichst schnell beseitigen lassen zu können. 

Wann ist ein Unfallgutachten sinnvoll?

Wenn Sie beinem Verkehrsunfall der Geschädigte sind, haben Sie das Recht einen Sachverständigen Ihrer Wahl mit der Dokumention und Ermittlung der Höhe des Schadens. Bei kleineren Schäden (bis ca. 700 €) haben Sie Anspruch auf einen Kostenvoranschlag von einem Gutachter Ihrer Wahl. Wir wählen immer die Variante, die für Sie kostenlos ist. Ob Gutachten oder Kostenvoranschlag – beides wird von den Versicherern als Grundlage für die Schadensabrechnung akzeptiert. 

Wie lange dauert die Erstellung des Gutachtens

Wir erstellen Ihr Gutachten in der Regel binnen 24 Stunden nach dem Begutachtungstermin. In Ausnahmefällen sind wir auf Daten von Dritten angewiesen, wie z.B. Börsenpreise für Unfallfahrzeuge.  In solchen Fällen kann es zu minimalen Verzögerung kommen. 

Welche Unterlagen sollten Sie für die Begutachtung vorbereiten

Für die Gutachtenerstellung benötigen wir folgende Unterlagen und Informationen: 

  • Ihre persönlichen Daten
  • den Fahrzeugschein
  • Angaben zum Unfallverursacher
  • Angaben zum Unfallhergang
  • Daten zur Versicherung des Unfallgegners

Um sicher zu stellen, dass das Gutachten binnen 24 Stunden nach dem Begutachtungstermin erstellt werden kann, sollten uns spätestens zum Begutachtungstermin die o.g Informationen und Unterlagen vorliegen. 

Was passiert nach der Fertigstellung des Gutachtens

Wir übersenden eine Kopie des Gutachtens an die gegnerische Versicherung. Kurz danach erhalten Sie evtl. von der Versicherung  einen Fragebogen, in dem Sie Angaben zum Unfallhergang machen sollen.
Gerne unterstützen wir Sie dabei, sollten Sie Hilfe benötigen. 
Den ausgefüllten Fragebogen sollten Sie möglichst zügig an die Versicherung zurück senden. Ihre Angaben zusammen mit unserem Gutachten oder Kostenvoranschlag bilden die Grundlage für die Berechnung der Schadenhöhe. Sie erhalten dann einen Bescheid von der Versicherung über die Höhe des Schadenersatzes, der an Sie gezahlt werden soll.  
In der Regel akzeptieren die Versicherer unsere Berechnungen aus dem Gutachten. Sollte es hier zu Diskrepanzen kommen, setzen Sie sich mit uns in Verbindung, damit wir Sie bei der Klärung unterstützen können. 

Wann darf ich mein Auto reparieren lassen?

Bevor Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen, sollten Sie unbedingt die Anerkenntnis der gegnerischen Versicherung abwarten.  Die Anerkenntnis ist der Nachweis, dass die Versicherung des Unfallgegners Sie als Unfallgeschädigten betrachtet und Ihre Reparaturkosten übernehmen wird. 

Erhalte ich die Schadensumme brutto oder netto? Wann wird die MwSt. abgezogen?

Wenn Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen und eine entsprechende Rechnung bei der Versicherung einreichen, zahlt die Versicherung die gesamte Schadensumme ohne Abzüge.

Wenn Sie keine Reparaturrechnung einreichen, handelt es sich um eine s.g. fiktive Abrechnung. Diese ist im Bürgerlichen Gesetzbuch § 249 II S.2 BGB geregelt. Bei der fiktiven Abrechnung wird die Summe aus dem Gutachten abzüglich der MwSt. ausgezahlt.  

Wann erhalten Sie die Zahlung von der Versicherung?

Die Versicherung benötigt das Gutachten oder Kostenvoranschlag – je nach Schadenhöhe und Ihre Angaben zum Unfallhergang, um die Schadenhöhe zu ermitteln. Die Bearbeitungdauer kann erfahrungsgemäß bis zu 6 Wochen dauern. 

Wir unterstützen Sie gerne dabei die Bearbeitung durch den Versicherer zu beschleunigen. 

Der Ablauf bei der Erstellung eines KFZ Gutachtens

TERMIN VEREINBAREN

Vereinbaren Sie mit uns einen Termin für die Begutachtung.

Sie erreichen uns telefonisch
und per WhatsAPP unter der Nummer 0160 – 49 668 79.

Gerne können Sie auch unser Kontaktformular verwenden oder uns eine E-Mail senden an: info@ingenieurbuero-kanzenbach.de.

DER GUTACHTER KOMMT

Der Gutachter kommt zu Ihnen oder zu dem Ort, an dem sich Ihr Fahrzeug befindet.

Der Schaden an Ihrem Fahrzeug wird ausführlich begutachtet und dokumentiert.

Wenn Sie der Unfallgeschädigte sind, rechnen wir direkt mit der gegnerischen Versicherung ab. Ihnen entstehen keine Kosten.

ERSTELLUNG DES GUTACHTENS

Nach der Begutachtung erstellen wir zeitnah ein rechtssicheres Gutachten für Sie, Ihre und die gegnerische Versicherung.

Bis jetzt ist es uns immer gelungen unsere Gutachten so ausführlich und präzise auszuarbeiten, dass die Versicherer ohne weitere Nachfragen und damit verbunden Zeitverzug den Schaden zu Gunsten unserer Auftraggeber schnel regulierten.

AUSZAHLUNG AN SIE

Bei der Auszahlung der Schadenssumme durch den Versicherer können Sie entscheiden, ob eine Reparatur direkt mit der von Ihnen beauftragten Werkstatt abgerechent werden soll oder ob das Geld auf Ihr Konto überwiesen werden soll.

Montag bis Samstag 9 – 20 Uhr