Benötigen Sie ein Unfallgutachten?

Für Unfallgeschädigte bieten wir folgende Leistungen:

Kostenlose Anfahrt zum Verwarungsort Ihres Fahrzeugs*

Schnelles, kostenloses, rechtssicheres Schadensgutachten*

Unterstützung bis zum Erhalt der Schadenssumme

*kostenlos bei voller Haftung der gegnerischen Versicherung

KFZ Gutachter Moers

Unfall Checkliste

So dokumentieren Sie einen Unfall

Personalien der Unfallbeteiligten und Zeugen

  1. Fotografieren Sie die  Ausweise aller am Unfall Beteiligten Personen und Zeugen oder schreiben Sie die wichtigsten Daten auf  (Vorname, Name, Anschrift)
  2. Fotografieren Sie die Kennzeichen aller am Unfall beteiligten Fahrzeuge sowie der Fahrzeuge der potentiellen Zeugen oder schreiben Sie diese auf.
  3. Notieren Sie bei welchen Versicherern die Unfallbeteiligten versichert sind und unter welcher Versicherungsnummer

Unfallort und Unfallhergang

  1. Notieren Sie das Datum, die Uhrzeit un den Unfallort.  
  2. Fotografieren Sie alle Schäden an den beteiligten Fahrzeugen und die Unfallstelle selbst aus unterschiedlichen Blickwinkeln.

Unfallbericht und Skizze

Es ist sinnvoll kurz nachdem Unfall, solange Sie sich noch gut an alle Details erinnern können, einen Unfallbericht zu verfassen. Dieser sollte auch eine Skizze enthalten, in der die Position der Fahrzeuge festgehalten wird. 

Meldung bei Ihrer Versicherung

Sie sollten Sie zeitnah den Unfall Ihrer Versicherung melden.

Beachten Sie unbedingt die Fristen für die Meldung an Ihrer Versicherung. Diese finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Ihrem Versicherungsvertrag.

Sollten Sie den Schaden nicht, nicht richtig oder nicht fristgemäß Ihrer Versicherung melden, können Sie den Versicherungsschutz verlieren und müssten für den Schaden selbst aufkommen. 

KFZ Gutachter Moers

Benötigen Sie ein Unfallgutachten?

Schnelle Hilfe nach einem Unfall

Warum Sie einen Kfz Gutachter brauchen

Gutachten von KFZ Sachverständigen geniessen eine höhere Akzeptanz bei der Versicherern als Kostenvoranschläge von KFZ Werkstätten.

Dies sorgt für reibungslose, schnelle Regulierung.

Tipps uns Wissenswertes

Wir haben für Sie einige Tipps und Checklisten zum Thema Unfall und Wissenswerten zu Schadengutachten und Abrechnung mit der Versicherung zusammengestellt: unter anderem eine Checkliste Autounfall, Nutzungsentschädigung, fiktive Abrechnung und vieles mehr. 

 

Bei unverschuldetem Unfall kostenlos

Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall geraten sind, können Sie einen Kfz Sachverständigen mit der Gutachtens zu beauftragen.

Wenn die Schuldfrage unstrittig zu Ihren Gunsten ist, muss die Versicherung des Unfallverursachers auch die Kosten des Gutachtens übernhemen.

Sollte Ihnen eine Teilschuld am Unfall angelastet werden, müssten Sie einen entsprechenden Teil der   Kosten für das Kfz Gutachten selbst bezahlen.

Der Ablauf bei der Erstellung eines KFZ Gutachtens

TERMIN VEREINBAREN

Vereinbaren Sie mit uns einen Termin für die Begutachtung.

Sie erreichen uns telefonisch
und per WhatsAPP unter der Nummer 0160 – 49 668 79.

Gerne können Sie auch unser Kontaktformular verwenden oder uns eine E-Mail senden an: info@ingenieurbuero-kanzenbach.de.

DER GUTACHTER KOMMT

Der Gutachter kommt zu Ihnen oder zu dem Ort, an dem sich Ihr Fahrzeug befindet.

Der Schaden an Ihrem Fahrzeug wird ausführlich begutachtet und dokumentiert.

Wenn Sie der Unfallgeschädigte sind, rechnen wir direkt mit der gegnerischen Versicherung ab. Ihnen entstehen keine Kosten.

ERSTELLUNG DES GUTACHTENS

Nach der Begutachtung erstellen wir zeitnah ein rechtssicheres Gutachten für Sie, Ihre und die gegnerische Versicherung.

Bis jetzt ist es uns immer gelungen unsere Gutachten so ausführlich und präzise auszuarbeiten, dass die Versicherer ohne weitere Nachfragen und damit verbunden Zeitverzug den Schaden zu Gunsten unserer Auftraggeber schnel regulierten.

AUSZAHLUNG AN SIE

Bei der Auszahlung der Schadenssumme durch den Versicherer können Sie entscheiden, ob eine Reparatur direkt mit der von Ihnen beauftragten Werkstatt abgerechent werden soll oder ob das Geld auf Ihr Konto überwiesen werden soll.

Montag bis Samstag 9 – 20 Uhr