Haben Sie einen Unfall verursacht?

Für Unfallgeschädigte bieten wir folgende Leistungen:

Kostenlose Anfahrt zum Verwarungsort Ihres Fahrzeugs*

Schnelles, kostenloses, rechtssicheres Schadensgutachten*

Unterstützung bis zum Erhalt der Schadenssumme

*kostenlos bei voller Haftung des gegnerischen Versicherers

KFZ Gutachter Moers

Unfall verursacht?

Unfall dokumentieren

Wenn Sie einen Unfall verursacht haben, sollten Sie den Unfallhergang, die Schäden an allen Fahrzeugen und Daten der Unfallbeteiligten und Zeugen dokumentieren. Einige Hinweise dazu finden Sie hier: Unfall Checkliste

Meldung bei Ihrer Versicherung

Sie sollten den Unfall zeitnah Ihrer Versicherung melden.

Beachten Sie unbedingt die Fristen für die Meldung an Ihrer Versicherung. Diese finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Ihrem Versicherungsvertrag.

Sollten Sie den Schaden nicht, nicht richtig oder nicht fristgemäß Ihrer Versicherung melden, können Sie den Versicherungsschutz verlieren und müssten für den Schaden selbst aufkommen. 

Strafen und Bußgelder

Unter bestimmten Umständen müssen mit zusätzlichen Strafen oder Bußgeldern rechnen. 

Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn die Unfallursache auf eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit zurückzuführen ist, die Ihnen angelastet wird. 

Sie sollten am Unfallort generell vorsichtig sein mit Ihren Äußerungen. Sie sind nicht verpflichtet Angaben zu machen. Manchmal erweist es sich als klüger einen Anwalt zu beauftragen, um Sie in der Unfallsache zu vertreten. 

Auf keinen Fall sollten Sie eine Schuldanerkenntnis am Unfallort unterschreiben. Es ist immer sinnvoller sich zunächst juristischen Rat einzuholen. 

Abhängig davon, ob und welche Vergehen Ihnen angelastet werden, könnten folgende Strafen auf Sie zukommen:

  • Punkte in Flensburg
  • Bußgeld
  • Strafverfahren
  • Führerscheinentzug
  • Regressforderungen Ihrer eigenen Versicherung
Unfallgutachten Moers

Häufige Vergehen, die zu Unfällen führen:

  • Fahrer benutzt sein Handy, während der Fahrt – Bußgeld in Höhe von 200 Euro, ein Monat Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg. 
  • Fahrer ist alkoholisiert –  Bußgeld 500 Euro und ein Monat Fahrverbot.
  • Fahrer hat Führerschein auf Probe –  hier drohen unterschiedliche Strafmaßnahmen abhängig vom Ausmaß des Unfallschadens.
  • Fahrer hat keine gültige Fahrerlaubnis – hier drohen massive strafrechtliche Konsequenzen.
  • Das Fahrzeug des Unfallverursachers hat keinen gültigen TÜV – hier kann die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers evtl. Regressansprüche  an ihn geltend machen.
  • Fahrer fährt ohne benötigte Brille – hier variieren die Strafen, abhängig von der Gesamtkonstellation. 

Bei allen o.g. Punkten muss der Fahrer damit rechnen, dass er seinen Versicherungsschutz verliert und den Schaden selbst, privat bezahlen muss. 

Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn seine KFZ Haftpflichtversicherung dem Versicherungsnehmer grobe Fahrlässigkeit unterstellt. 

Wer bezahlt den Schaden?

Schaden Wer zahlt
Personenschaden
Die KFZ-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernimmt die Kosten für Personenschäden bei den Unfallgeschädigten bis zu der Höhe, die im Versicherungsvertrag vereinbart wurde. Die Kosten im Zusammenhang mit Verletzungen des Unfallverursachers trägt dessen Krankenversicherung.
Schäden an Fremdfahrzeugen
Wenn Sie alleine die Schuld an einem Unfall tragen, zahlt Ihre Haftpflichtversicherung die Kosten der Schäden an den Fahrzeugen anderer Unfallbeteiliegter. Gleichzeitig erhöht sich Ihre Versicherungsprämie in der KFZ Haftpflichtversicherung. Wenn Ihnen nur eine Teilschuld an einem Unfall angelastet wird, zahlt Ihre Haftpflichtversicherung die Kosten für den fremden Schaden und Sie erhalten eine Teilerstattung für Ihren Schaden von der Versicherung anderer Unfallbeteiliegter, die ebenfalls eine Teilschuld tragen. Wenn Ihnen grobe Fahrlässigkeit angelastet wird, kann Ihre Haftpflichtversicherung von der Zahlungspflicht freigestellt werden und Sie müssten den gegnerischen Schaden selbst privat bezahlen.
Als Unfallverursacher haben Sie keinen Anspruch auf Schadenersatz von Ihrer oder der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Wenn Ihr Fahrzeug Vollkasko versichert ist, zahlt Ihre Vollkasko Versicherung den Schaden an Ihrem Fahrzeug, wenn Sie den Unfall verursacht haben. Die Schadensregulierung ist in der Regel vertraglich auf den Zeitwert des Fahrzeugs beschränkt. Nach der Schadensregulierung erhöht sich in der Regel die Versicherungsprämie.
KFZ Gutachter Moers

Benötigen Sie ein Unfallgutachten?

Schnelle Hilfe nach einem Unfall

Warum Sie einen Kfz Gutachter brauchen

Gutachten von KFZ Sachverständigen geniessen eine höhere Akzeptanz bei der Versicherern als Kostenvoranschläge von KFZ Werkstätten.

Dies sorgt für reibungslose, schnelle Regulierung.

Tipps uns Wissenswertes

Wir haben für Sie einige Tipps und Checklisten zum Thema Unfall und Wissenswerten zu Schadengutachten und Abrechnung mit der Versicherung zusammengestellt: unter anderem eine Checkliste Autounfall, Nutzungsentschädigung, fiktive Abrechnung und vieles mehr. 

 

Bei unverschuldetem Unfall kostenlos

Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall geraten sind, können Sie einen Kfz Sachverständigen mit der Gutachtens zu beauftragen.

Wenn die Schuldfrage unstrittig zu Ihren Gunsten ist, muss die Versicherung des Unfallverursachers auch die Kosten des Gutachtens übernhemen.

Sollte Ihnen eine Teilschuld am Unfall angelastet werden, müssten Sie einen entsprechenden Teil der   Kosten für das Kfz Gutachten selbst bezahlen.

Der Ablauf bei der Erstellung eines KFZ Gutachtens

TERMIN VEREINBAREN

Vereinbaren Sie mit uns einen Termin für die Begutachtung.

Sie erreichen uns telefonisch
und per WhatsAPP unter der Nummer 0160 – 49 668 79.

Gerne können Sie auch unser Kontaktformular verwenden oder uns eine E-Mail senden an: info@ingenieurbuero-kanzenbach.de.

DER GUTACHTER KOMMT

Der Gutachter kommt zu Ihnen oder zu dem Ort, an dem sich Ihr Fahrzeug befindet.

Der Schaden an Ihrem Fahrzeug wird ausführlich begutachtet und dokumentiert.

Wenn Sie der Unfallgeschädigte sind, rechnen wir direkt mit der gegnerischen Versicherung ab. Ihnen entstehen keine Kosten.

ERSTELLUNG DES GUTACHTENS

Nach der Begutachtung erstellen wir zeitnah ein rechtssicheres Gutachten für Sie, Ihre und die gegnerische Versicherung.

Bis jetzt ist es uns immer gelungen unsere Gutachten so ausführlich und präzise auszuarbeiten, dass die Versicherer ohne weitere Nachfragen und damit verbunden Zeitverzug den Schaden zu Gunsten unserer Auftraggeber schnel regulierten.

AUSZAHLUNG AN SIE

Bei der Auszahlung der Schadenssumme durch den Versicherer können Sie entscheiden, ob eine Reparatur direkt mit der von Ihnen beauftragten Werkstatt abgerechent werden soll oder ob das Geld auf Ihr Konto überwiesen werden soll.

Montag bis Samstag 9 – 20 Uhr