Benötigen Sie ein KFZ Gutachten ?

Für Unfallgeschädigte bieten wir folgende Leistungen:

Kostenlose Anfahrt zum Verwarungsort Ihres Fahrzeugs*

Schnelles, kostenloses, rechtssicheres Schadensgutachten*

Unterstützung bis zum Erhalt der Schadenssumme

*kostenlos bei voller Haftung des gegnerischen Versicherers

KFZ Gutachter Moers

Wirtschaftlicher Totalschaden

Was ist ein Totalschaden?

 

Wenn die Beschädigungen an einem Fahrzeug so gravierend sind, dass eine Reparatur technisch nicht mehr möglich ist (technischer Totalschaden) oder nur mit einem unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich wäre (wirtschaftlicher Totalschaden), spricht man von einem Totalschaden.

 

Unser KFZ Gutachten ist kostenlos für Sie

Wenn Sie Unfallgeschädigter sind, ist unser Gutachten für Sie kostenlos. Die gegnerische Versicherung übernimmt die Kosten. 

KFZ Gutachten als Basis für die Schadensregulierung

Unser Gutachten garantiert, dass alle Aspekte im Zusammenhang mit dem Ihnen entstandenen Schaden berücksichtigt werden. So können Sie sicher sein, dass die Entschädigungssumme der gegnerischen Versicherung tatsächlich ausreicht, um den entstanden Schaden zu ersetzen.

Wirtschaftlicher Totalschaden

Wir wird der Totalschaden ermittelt?

Bei der Berechnung des Schadens wird folgende Formel angewandt:

Wiederbeschaffungswert – Restwert  = Differenz

Wenn die Differenz höher ist als die geschätzten Reparaturkosten, spricht man von einem Totalschaden.

Verschulden Versicherung Wer zahlt
Haftpflichtversicherung
gegnerische Haftpflichtversicherung
Eigenverschulden
Teilkasko oder Vollkasko
Versuchen Sie den Totalschaden zunächst über Ihre Teilkasko Versicherung abzurechnen, bevor Sie Ihre Vollkaskoversicherung in Anspruch nehmen. Im Gegensatz zur Vollkasko erfolgt bei der Teilkasko nach einem Schadensfall KEINE höhere Einstufung bei der Versicherungsprämie. Um sicherzustellen, dass Ihr vollständiger Schaden erstattet wird, sollten Sie auf jeden Fall ein Gutachten in Auftrag geben. Die Kosten für das Gutachten können bei der Kaskoversicherung als fiktive Aufwendung geltend gemacht werden.
Eigenverschulden
Vollkasko Totalschaden
Die Vollkasko Versicherung bezahlt den Schaden bei Eigenverschulden und Vandalismus. Nach der Regulierung erfolgt eine Höhereinstufung bei der Versicherungsprämie.
Eigenverschulden
Teilkasko Totalschaden
Die Teilkasko Versicherung bezahlt den Schaden, wenn dieser durch Brand, Explosion, Wildschäden oder Unwetter, Totalschaden infolge eines Diebstahls verursacht wurde. Genauere Regelungen dazu finden sich in den Versicherungsbedingungen. Die Versicherungsbedingungen variieren je nach Versicherer und Tarif, so dass hier diverse Einschränkungen und Ausschlüsse geben kann.
KFZ Gutachter Moers

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Wissenswertes zum Totalschaden

Wie hoch ist der Schadensersatz bei Totalschaden

Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden erstattet die Versicherung in der Regel den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes. Falls Sie den Wagen verkaufen der Verschrotten, erstattet die Versicherung zusätzlich die Kosten für die Abmeldung oder für die Entsorgung.

Was passiert, wenn ich den Wagen behalte?

Auch wenn ein Totalschaden vorliegt, können Sie das Fahrzeug reparieren lassen. Wenn Sie Unfallgeschädigter sind und der Schaden von der gegnerischen Haftpflichtversicherung bezahlt wird, dürfen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert um maximal 30% übersteigen. Es ist unzulässig einzelne Reparaturkosten auszulassen, um unter der 30% Grenze zu bleiben. Es müssen zwingend alle notwendigen Reparaturen bei der Berechnung hinzugezogen werden. 

Wichtig ist, dass Sie für mindestens 6 weitere Monate das Fahrzeug in Ihrem Eigentum behalten müssen, auch wenn die Erstattung durch die Versicherung bereits erfolgt ist.

Beachten Sie folgendes wichtiges BGH Urteil, in dem genau dieser Sachverhalte behandelt wird BGH, Beschluss vom 18. November 2008, Az. VI ZB 22/08).

Liegen die Reparaturkosten zwischen 100% und 130% des Wiederbeschaffungswertes, muss die Reparatur fachgerecht ausgeführt werden. Eine fiktive Abrechnung, also Auszahlung der Schadensumme statt einer Reparatur is in diesem Fall nicht möglich.

Übersteigen die Reparaturkosten um mehr als 30% den Wiederbeschaffungswert, muss der Versicherer lediglich den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert erstatten.  

Was ist der Restwert?

Als Restwert wird der Wert des Unfallfahrzeugs im nicht reparierten Zustand bezeichnet. Das ist der Marktwert, zu dem das Fahrzeug verkauft werden kann.

Der Restwert ist ein häufiger Streitpunkt zwischen den Unfallgeschädigten und den Versicherern. Mit einem rechtssicheren Gutachten, welches mindestens drei unterschiedliche Kostenvoranschläge enthält, die den Restwert bestätigen, können Sie Ihre Schadensersatzansprüche erfolgreich durchsetzen. Folgendes BGH Urteil befasst sich mit diesem Sachverhalt:  BGH, Urteil vom 13. Oktober 2009, Az. VI ZR 318/08.

Der Restwert wird in der Regel durch einen Sachverständigen im Rahmen der Erstellung eines Gutachtens festgelegt. Als Unfallgeschädigter können Sie eine Gutachter Ihrer Wahl beauftragen. Die Kosten für das Gutachten trägt die gegnerische Versicherung.

Was ist der Wiederbeschaffungswert?

Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, den Sie aufwenden müssten, um ein vergleichbares Fahrzeug zu Ihrem Unfallwagen auf dem freien Markt zu kaufen.  Der Wederbeschaffungswert kann sich nach der s.g. Schwacke Liste orientieren, muss aber zusätzlich alle individuellen Aspekte berücksichtigen.

Was ist ein unechter Totalschaden?

Von einem unechten Totalschaden spricht man, wenn es sich bei dem Totalschaden um einen Neuwagen handelt. Dem Geschädigten ist bei einem unechten Totalschaden die Reparatur nicht zuzumuten, auch wenn die Reparaturkosten die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert nicht übersteigen.

Gegnerische Versicherung betrachtet Ihren Wagen als einen Totalschaden

Viele Versicherer sind schnell dazu bereit, einen Totalschaden zu attestieren. Dann lohnt sich jedoch in jedem Fall ein genauer Blick auf die Berechnung, denn häufig werden die Reparaturkosten künstlich hoch angesetzt, während der Wiederbeschaffungswert gerne eher gering kalkuliert wird. Schlägt die Versicherung eine Abrechnung auf Totalschadenbasis vor, erhalten Sie die errechnete Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert. Letzterer fällt dann in der Regel relativ großzügig aus. Diese Vorgehensweise zielt ausschließlich darauf ab, die Regulierungskosten zu senken. Sollte wirklich ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegen, können Sie sich in vielen Fällen auf die 130-Prozent-Regel berufen und dennoch eine Reparatur durchführen lassen.

Falls die Reparaturkosten nicht mehr als 30 Prozent über dem Wiederbeschaffungswert liegen, ist eine Reparatur somit möglich. Lassen Sie sich diesbezüglich von Ihrem Rechtsanwalt beraten.

Gegnerische Versicherung kürzt die Beträge in Ihrem Kostenvoranschlag / KFZ Gutachten

Häufig kürzen die Versicherer die Beträge in den Kostenvoranschlägen, um Geld zu sparen und ohne Rechtsgrundlage.

Diese Kürzungen können folgende Posten betreffen: Kleinteile bzw. Kleinteilpauschale, Kosten für die Ausfertigung des Kostenvoranschlags, Kosten einer Markenwerkstatt oder Verbringungskosten.

In einem solchen Fall haben Sie das Recht einen KFZ Gutachter mit der Erstellung eines Gutachtens zu beauftragen, auch wenn die Schadensumme unter der s.g. Bagatellgrenze liegt. 

Der Ablauf bei der Erstellung eines Kaskogutachtens

TERMIN VEREINBAREN

Vereinbaren Sie mit uns einen Termin für die Begutachtung.

Sie erreichen uns telefonisch
und per WhatsAPP unter der Nummer 0160 – 49 668 79.

Gerne können Sie auch unser Kontaktformular verwenden oder uns eine E-Mail senden an: info@ingenieurbuero-kanzenbach.de.

DER GUTACHTER KOMMT

Der Gutachter kommt zu Ihnen oder zu dem Ort, an dem sich Ihr Fahrzeug befindet.

Der Schaden an Ihrem Fahrzeug wird ausführlich begutachtet und dokumentiert.

Wenn Sie der Unfallgeschädigte sind, rechnen wir direkt mit der gegnerischen Versicherung ab. Ihnen entstehen keine Kosten.

ERSTELLUNG DES GUTACHTENS

Nach der Begutachtung erstellen wir zeitnah ein rechtssicheres Gutachten für Sie, Ihre und die gegnerische Versicherung.

Bis jetzt ist es uns immer gelungen unsere Gutachten so ausführlich und präzise auszuarbeiten, dass die Versicherer ohne weitere Nachfragen und damit verbunden Zeitverzug den Schaden zu Gunsten unserer Auftraggeber schnel regulierten.

AUSZAHLUNG AN SIE

Bei der Auszahlung der Schadenssumme durch den Versicherer können Sie entscheiden, ob eine Reparatur direkt mit der von Ihnen beauftragten Werkstatt abgerechent werden soll oder ob das Geld auf Ihr Konto überwiesen werden soll.

Montag bis Samstag 9 – 20 Uhr