Benötigen Sie ein KFZ Gutachten ?

Für Unfallgeschädigte bieten wir folgende Leistungen:

Kostenlose Anfahrt zum Verwarungsort Ihres Fahrzeugs*

Schnelles, kostenloses, rechtssicheres Schadensgutachten*

Unterstützung bis zum Erhalt der Schadenssumme

*kostenlos bei voller Haftung des gegnerischen Versicherers

KFZ Gutachter Moers

KFZ Elementarschäden

Wasserschäden durch Hochwasser

 

Bei Wasserschäden an Fahrzeugen sollten folgendes beachten, um zusätzliche Schäden zu vermeiden:

Wer zahlt den Schaden?

Wasserschäden an parkenden Fahrzeugen sind im Rahmen einer Teil- oder Vollkaskoversicherung versichert. Sie tragen lediglich die vereinbarte Selbstbeteiliegung.

Bei Wasserschäden an fahrenden Fahrzeugen wird der Schaden von der Vollkaskoversicherung gedeckt. Sollte Ihnen grobe Fahrlässigkeit unterstellt werden, so wird der Versicherer mit hoher Wahrscheinlichkeit die Zahlung verweigern. 

Bei geringeren Schäden übernimmt der Versicherer in der Regel die kompletten Reparaturkosten. Bei Totalschäden hängt die Höhe der Erstattung vom Fahrzeugalter ab. Bei einem Neuwagen können Sie mit de Erstattung des Neuwertpreises rechnen. In allen anderen Fällen wird der Zeitwert erstattet. 

 

KFZ Hagelschaden

Schnelle Regulierung garantiert

Mit unserem Schadensgutachten können Sie sicher sein, dass alle wichtigen Aspekte berücksichtigt werden und Ihr Schaden vollständig und schnell durch den Versicherer reguliert wird. 

Schadensgutachten von qualifizierten Gutachter, wie unser Ingenieurbüro, geniessen hohe Akzeptanz bei den Versicherern. Dies wirkt sich positiv aus auf den gesamten  Ablauf der Regulierung. 

Gerne unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Schadensansprüche. 

KFZ Gutachter Moers

Brauchen Sie ein Schadensgutachten?

Wissenswertes zu Elementarschäden

Fahrt durch ein überschwemmtes Gebiet

Wenn Sie durch ein überschwemmtes Gebiet fahren und dabei Ihr Fahrzeug durch die Wassermassen beschädigt wird, werden Sie vermutlich Schwierigkeiten haben den Schaden gegenüber Ihrer Kaskoversicherung geltend zu machen. Die Versicherer unterstellen in solchen Fällen regelmäßig grobe Fahrlässigkeit, die sie von der Zahlungspflicht befreit.

Dies gilt nicht, wenn es für Sie nicht erkennbar war, dass die Stelle überflutet war. Dennoch ist es nicht einfach einen solchen Fall gegenüber der Versicherung erfolgreich geltend zu machen. Oft brauchen Sie eine Vollkaskoversicherung, um den Schaden ersetzt zu bekommen und die Frage der groben Fahrlässigkeit muss häufig durch Gerichte entschieden werden. 

Wie wird der Grad der Beschädigung bestimmt? Wann liegt ein Totalschaden vor?

Wenn das Wasser nicht in den Innenraum gelangen konnte und dieser trocken geblieben ist, liegt wahrscheinlich nur ein geringer Schaden vor. Sie sollten dennoch den Wagen in einer Werkstatt checken lassen und ein Schadensgutachten in Auftrag geben. Dabei erfolgt eine genaue Überprüfung sämtlicher relevanter Teile wie Bremsen, Radlager, Lichtmaschine, Lenkgetriebe usw.

Wenn das Wasser in den Innenraum gelangen konnte, ist der Schadensausmaß wesentlich höher. Neben der Feuchtigkeit, die aus dem Innenraum entfernt werden muss, stellt in den meisten Fällen starke Verschmutzung ein grosses Problem dar. Falls ganze Bauteile wie Dämmmatten oder Bodenbelägen ausgetauscht werden müssen, fallen hohe Reparaturkosten an.

Wenn der gesamte Innenraum überflutet wurde, ist ein wirtschaftlicher Totalschaden sehr wahrscheinlich. Eine Reparatur lohnt sich nicht oder ist je nach Beschädigung technisch gar nicht möglich.

Richtiges Verhalten bei Hochwasser

Parken Sie Ihr Fahrzeug frühzeitig um, wenn Sie eine Unwetterwarnung hören und das Fahrzeug zuvor in einem Gefahrenbereich abgestellt habe. Vermeiden Sie Fahrten durch die von Hochwasser betroffenen Gebiete. Der Wasserstand lässt sich oft nicht sicher einschätzen. Falls Sie vom Hochwasser überrascht werden oder sich eine Durchfahrt nicht vermeiden lässt, sollten Sie in jedem Fall langsam und vorausschauend fahren. Wenn das Wasser tiefer ist als ca. 20 bis 25 cm,  müssen Sie mit einem Wasserschaden rechnen. 

Der Ablauf bei der Erstellung eines Kaskogutachtens

TERMIN VEREINBAREN

Vereinbaren Sie mit uns einen Termin für die Begutachtung.

Sie erreichen uns telefonisch
und per WhatsAPP unter der Nummer 0160 – 49 668 79.

Gerne können Sie auch unser Kontaktformular verwenden oder uns eine E-Mail senden an: info@ingenieurbuero-kanzenbach.de.

DER GUTACHTER KOMMT

Der Gutachter kommt zu Ihnen oder zu dem Ort, an dem sich Ihr Fahrzeug befindet.

Der Schaden an Ihrem Fahrzeug wird ausführlich begutachtet und dokumentiert.

Wenn Sie der Unfallgeschädigte sind, rechnen wir direkt mit der gegnerischen Versicherung ab. Ihnen entstehen keine Kosten.

ERSTELLUNG DES GUTACHTENS

Nach der Begutachtung erstellen wir zeitnah ein rechtssicheres Gutachten für Sie, Ihre und die gegnerische Versicherung.

Bis jetzt ist es uns immer gelungen unsere Gutachten so ausführlich und präzise auszuarbeiten, dass die Versicherer ohne weitere Nachfragen und damit verbunden Zeitverzug den Schaden zu Gunsten unserer Auftraggeber schnel regulierten.

AUSZAHLUNG AN SIE

Bei der Auszahlung der Schadenssumme durch den Versicherer können Sie entscheiden, ob eine Reparatur direkt mit der von Ihnen beauftragten Werkstatt abgerechent werden soll oder ob das Geld auf Ihr Konto überwiesen werden soll.

Montag bis Samstag 9 – 20 Uhr